Ich habe heute (26.1.2026) meine Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung der Bundeswehr an ein Mitglied des Bundestages im Verteidigungsausschuss gesendet. Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme und was daraus wird.
Vorschlag zur Steigerung der Attraktivität der Wehrpflicht/des Wehrdienstes
• Grundgedanke/Annahme:
Die derzeitige Werbekampagne genügt nicht, um junge Menschen zu einer größeren Wehrwilligkeit zu motivieren. Das liegt nicht nur an dem durch jahrzehntelang aberzogenen Patriotismus, sondern auch an den durch verschiedene Medien immer wieder negativ konnotierten materiellen Zuständen innerhalb der Truppe, von denen schon seit vielen Jahren berichtet wird.
• Anreizschaffung durch die aktuelle Rentendiskussion:
Die derzeitige politische Diskussion über die Instabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ruft bei der Mehrzahl der jungen Menschen Besorgnis über ihre finanzielle Zukunft hervor. Dies läßt sich durch Umfragen statistisch eindeutig belegen. Eine Attraktivitätssteigerung des Wehrdienstes/der Wehrpflicht kann gerade durch diese schwelende Diskussion ausgelöst werden.
Hierzu folgende Vorschläge:
1.
Der freiwillige Eintritt in die Bundeswehr wird mit einer vertraglichen Zusage eines verbindlichen Rentenpunkts verbunden, welcher abhängig ist von der jeweiligen Verpflichtungsdauer und
unabhängig von der entsprechenden Besoldungsgruppe fixiert wird.
Hierzu folgende Regelungsvorschläge:
a. Verpflichtungszeit 1 Jahr => 1 Rentenpunkt
b. Verpflichtungszeit 2 Jahre => 1,1 Rentenpunkte
c. Verpflichtungszeit 3 Jahre => 1,2 Rentenpunkte
d. Verpflichtungszeit 4 Jahre => 1,3 Rentenpunkte
e. Verpflichtungszeit 5 Jahre => 1,4 Rentenpunkte
f. Verpflichtungszeit 6 Jahre und länger => 1,5 Rentenpunkte
2.
Die Verpflichtungszeit ist bei erstmaligem Eintritt in die Bundeswehr festzulegen. (Anmerkung: In diesem Vorschlag wird davon ausgegangen, daß es nicht zu einer allgemeinen Wehrpflicht kommt.
Kommt es zu einer allgemeinen Wehrpflicht, ist dem Wehrpflichtigen in dem dann gesetzlich festgelegten Wehrpflichtzeitraum ein entsprechendes Angebot verpflichtend zu unterbreiten.)
3.
Die Rentenpunkte werden erst wirksam mit Eintritt in das dann gültige Renteneintrittsalter und nach einer nachzuweisenden Rentenversicherungsdauer von mindestens 40 Jahren. (Somit sollen Anreize
geschaffen werden, sich nach dem Ausscheiden aktiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.)
4.
Entscheidet sich der auf Zeit verpflichtete Soldat in den Status eines Berufssoldaten zu wechseln, entfällt die Regelung der Rentenpunkte aufgrund der zum Zeitpunkt der Pensionierung erreichten
Besoldungsstufe und der damit verbundenen Pensionsansprüche.
5.
Die Entscheidung zum Wechsel in den Status eines Berufssoldaten sollte spätestens nach 15 Dienstjahren verbindlich getroffen werden. Eine Prolongierung als Soldat auf Zeit findet nach 15
Dienstjahren nicht mehr statt, damit der Soldat auch nach 15 Dienstjahren noch ausreichend Gelegenheit findet auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
6.
Scheidet ein Soldat aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung oder einer Erkrankung, die eine Dienstunfähigkeit auslöst, vorzeitig aus dem Dienst aus, ist die im laufenden Jahr vorgesehene Höhe des
Rentenpunkts anzuerkennen. Im ersten Dienstjahr sind hierzu mindestens 10 Monate Dienstzeit zu erfüllen.
7.
Eine länger als sechs Monate im laufenden Dienstjahr andauernde Erkrankung/Dienstunfähigkeit friert den Rentenpunkt auf das Niveau des vorherigen Jahres ein. Der für das laufende Dienstjahr
geltende Rentenpunkt kann somit erst im darauffolgenden Jahr erworben werden. Aufgrund einer durchgängigen Besoldung, auch im Krankenstand, ist damit sichergestellt, daß im Falle einer länger als
sechs Monate anhaltenden Erkrankung/Dienstunfähigkeit nicht zusätzlich ungerechtfertigte Rentenansprüche erworben werden.
Fazit:
Bei klug gestalteter Marketingaktivität durch die Bundeswehr und Darlegung der oben angebotenen Möglichkeiten zur attraktiven, finanziellen Gestaltung des Lebensabends, wird sich bei der derzeitigen politischen Diskussion gerade in der jüngeren Gesellschaft sehr wahrscheinlich eine größere Bereitschaft zur Ableistung eines Militärdienstes finden lassen. Selbstverständlich sind die beschriebenen Maßnahmen mit den zuständigen Ministerien abzustimmen und im Rahmen einer politischen Mehrheitsfindung zu gestalten. Allerdings sollte dies nicht auf die lange Bank geschoben werden, da die vorherrschende personelle Situation der Truppe die Bereitschaft zur Landesverteidigung und die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland nach Meinung des Verfassers derzeit eher fragwürdig erscheinen läßt.
Schlußwort:
Dem Verfasser ist klar, daß dies nur ein grobes Konzept darstellt, welches noch verfeinert und weiter ausgearbeitet werden kann. Die getroffenen Vorschläge sollen lediglich dazu anregen, daß sich die in der Politik Verantwortlichen über das aktuelle Rentenproblem im Zusammenhang mit einer Steigerung der Bewerberzahlen Gedanken machen, denn die Gestaltung der Zukunft der jungen Menschen (und somit auch der künftigen Wählerschaft) sollte eines der vorrangigen Ziele der Regierung sein. Auch die künftige Finanzierung der erworbenen Rentenanwartschaften sind durch die zuständigen Ministerien realitätsnah zu kalkulieren und durch ein dann (möglicherweise neuartiges) kapitalgedecktes Rentensystem zu berücksichtigen.
Des weiteren kann parallel darüber nachgedacht werden, ein ähnlich gelagertes Konzept zur Stärkung der Reservistenarbeit zu erstellen. Die „brachliegenden“ personellen Reserven wären sicherlich ebenfalls reaktivierbar, wenn man über einen in der Höhe angemessenen Rentenpunkt (Beispiel: 0,5 Rentenpunkte je vollzogenem aktiven, beorderten Reservedienstjahr) nachdenken würde.
Vielleicht sind diese Gedankengänge auch bereits einmal vorgeschlagen und verworfen worden. Wenn ja, so hat der Verfasser darüber zumindest nichts aus den Medien entnehmen können.
Manfred F. Rüssing, Major d.R.